Neuer Hygieneplan

Ab Oktober gelten für die saarländischen Schulen neue Hygieneregeln. Hier die wichtigsten Informationen.

1.      Masken, Abstand, GGG-Nachweis, feste Gruppen

Die Maskenpflicht für Schüler/-innen, Lehrkräfte und andere Bedienstet der Schule entfällt.

Das freiwillige Tragen einer Maske ist jederzeit möglich.

Schulfremde (z. B. auch Eltern), die sich nur kurzfristig (<10 min) in der Schule aufhalten, müssen eine Maske tragen.

Schulfremde, die sich länger als 10 Minuten in der Schule aufhalten, müssen einen „GGG-Nachweis“ (geimpfte, genesen, getestet) über das Fehlen einer Infektion vorzeigen.

Die Einhaltung von Abständen wird empfohlen.

Die Wegeplanung im Schulgebäude und die Aufteilung des Schulhofes wird im Sinne einer Empfehlung beibehalten.

 

2.      Verpflichtende Tests

Alle Mitglieder der Schulgemeinschaft müssen zwei Mal pro Woche einen Corona-Schnelltest machen. Vollständig geimpfte Personen müssen keinen Test machen.

Schulfremde, die sich länger als 10 Minuten in der Schule aufhalten, müssen sich im Sekretariat anmelden und einen aktuellen negativen Schnelltest bzw. eine Impf- oder Genesenenbescheinigung vorlegen.

 

3.      Reinigung der Hände

Die Hände müssen mehrfach pro Schultag gründlich (20 Sekunden) mit Seife gewaschen werden, und zwar insbesondere vor Schulbeginn, nach dem Besuch der Toilette, nach dem Aufenthalt in der Pause und vor dem Essen.

Händewaschen genügt! Bei großem Andrang auf die Waschbecken kann aber alternativ zum Händewaschen auch ein Desinfektionsmittel verwendet werden. Das Mittel soll mindestens 30 Sekunden lang verrieben werden.

 

4.      Lüftung

Der schulische Lüftungsplan legt die Abfolge der Lüftungen fest. Grundsätzlich gilt: Je mehr, desto besser!

Die Schüler/-innen dürfen die Fenster in der Regel aus Gründen des Unfallschutzes nur öffnen, wenn eine Aufsicht im Raum ist. Kippen bleibt natürlich erlaubt.

 

Rechts finden Sie zwei Dateien, eine Schreiben von Frau Ministerin Streichert-Clivot sowie den saarländischen Musterhygieneplan.

 

Schreiben der Ministerin

Musterhygieneplan vom 01.10.21

   

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